Regelmäßige Reinigung
Staubsaugen, Wischen, Bad und Küche putzen – Ihre Putzfrau hält Ihre Wohnung zuverlässig sauber. Wöchentlich, zweiwöchentlich oder nach Bedarf.
Grundreinigung
Einmalige Tiefenreinigung für Umzug, Frühjahrsputz oder nach Renovierung. Fenster, Böden, Schränke – alles in einem Termin.
Spezialreinigung
Fensterputzen, Bügelservice oder Reinigung nach Veranstaltungen. Ihre Putzkraft übernimmt auch Aufgaben außerhalb der Standardreinigung.
Was macht eine Putzfrau im Privathaushalt?
Eine Putzfrau übernimmt die regelmäßige Reinigung Ihres Zuhauses. Dazu gehören klassische Aufgaben wie Staubsaugen, Bodenwischen, Bad- und Küchenreinigung sowie Staubwischen. Je nach Vereinbarung kümmert sich Ihre Reinigungskraft im Privathaushalt auch um Fenster, Bügeln oder das Aufräumen nach Feiern und Veranstaltungen.
Die meisten Haushalte buchen eine Putzhilfe für 2 bis 4 Stunden pro Woche. Bei einer 80-Quadratmeter-Wohnung reichen in der Regel 3 Stunden für eine gründliche Reinigung. Größere Häuser oder Familien mit Kindern brauchen entsprechend mehr Zeit. Wichtig ist eine klare Absprache vorab: Welche Räume haben Priorität? Soll die Küche jedes Mal gründlich gereinigt werden oder reicht eine Sichtreinigung?
Der Unterschied zur Haushaltshilfe: Eine Putzfrau konzentriert sich auf die Reinigung. Eine Haushaltshilfe übernimmt zusätzlich Aufgaben wie Einkaufen, Kochen oder Wäschepflege. Bei Putzfrauhh finden Sie beides – je nachdem was Sie brauchen.

Putzfrau finden und legal anmelden
Sie haben eine passende Putzkraft gefunden? Dann melden Sie sie an. Das geht einfach über das Haushaltsscheck-Verfahren der Minijob-Zentrale. Sie füllen einmalig einen Scheck aus, den Rest erledigt die Behörde automatisch – Krankenversicherung, Rentenversicherung und Unfallschutz inklusive.
Die Kosten für den Arbeitgeber: Rund 14,94 % pauschale Abgaben auf den Bruttolohn. Bei einem Stundenlohn von 14 € und 3 Stunden pro Woche sind das etwa 27 € im Monat an Abgaben – dafür ist Ihre Putzfrau komplett versichert und Sie profitieren von der Steuerersparnis.
Denn: Haushaltsnahe Dienstleistungen sind nach § 35a EStG absetzbar. Sie können 20 % der Arbeitskosten direkt von Ihrer Steuerschuld abziehen – bis zu 4.000 € pro Jahr. Das macht die legale Anmeldung nicht nur rechtlich sicher, sondern auch finanziell attraktiv.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Mindestlohn 2026: 13,90 € brutto pro Stunde für jede Reinigungskraft
- Typischer Stundenlohn privat: 14 – 17 € je nach Region und Erfahrung
- Gewerbliche Reinigungsfirmen: 23 – 35 € pro Stunde inklusive Versicherung
- Steuerersparnis: Bis zu 4.000 € pro Jahr absetzbar nach § 35a EStG
- Anmeldung als Minijob: Pauschalabgaben von nur 14,94 % des Bruttolohns
- 3 Stunden pro Woche reichen für eine 80-m²-Wohnung