Haushaltshilfe Pflegegrad 1, 2 & 3 – Leistungen & Antrag
Haushaltshilfe bei Pflegegrad 1, 2 oder 3: Entlastungsbetrag 125 €, Pflegesachleistungen & Verhinderungspflege. Alle Leistungen im Überblick!
- Ab Pflegegrad 1: 125 € Entlastungsbetrag/Monat
- Pflegegrad 2: bis 886 € monatlich für Haushaltshilfe
- Antrag bei AOK, TK, Barmer & DAK – einfach online
Pflegegrad 1: 125 €/Monat
Ab Pflegegrad 1 erhalten Sie den Entlastungsbetrag von 125 € monatlich. Damit finanzieren Sie eine Haushaltshilfe – für Einkaufen, Kochen, Putzen oder Wäsche. Nicht genutzte Beträge verfallen erst am 30. Juni des Folgejahres.
Pflegegrad 2–5: Mehr Leistung
Ab Pflegegrad 2 stehen Ihnen zusätzlich Pflegesachleistungen und Verhinderungspflege zu. Damit können Sie eine Haushaltshilfe auch über den Entlastungsbetrag hinaus finanzieren – bis zu mehreren hundert Euro monatlich.
Antrag bei der Pflegekasse
Ihre Pflegekasse bewilligt die Haushaltshilfe. Voraussetzung: ein anerkannter Pflegegrad. Den Antrag stellen Sie formlos bei Ihrer Pflegekasse – oft reicht ein Anruf bei AOK, TK, Barmer oder DAK.
Haushaltshilfe Pflegegrad – welche Leistungen stehen Ihnen zu?
Wer einen Pflegegrad hat, kann eine Haushaltshilfe Pflegekasse bzw. Pflegekasse Haushaltshilfe Leistung nutzen. Das gilt ab Pflegegrad 1 – mit dem Entlastungsbetrag von 125 € pro Monat. Ab Pflegegrad 2 kommen weitere Leistungen hinzu: Pflegesachleistungen, Verhinderungspflege und unter bestimmten Voraussetzungen auch Kombinationsleistungen.
Viele Betroffene wissen nicht, dass sie Anspruch auf eine Haushaltshilfe bei Pflegegrad haben. Besonders bei Pflegegrad 1 Haushaltshilfe wird der Entlastungsbetrag häufig nicht abgerufen – dabei verfallen ungenutzte Beträge erst am 30. Juni des Folgejahres. Sie können den Betrag also ansparen und für eine umfangreichere Unterstützung nutzen.
Wichtig: Der Begriff Pflegestufe wurde 2017 durch Pflegegrad ersetzt. Wenn Sie nach Haushaltshilfe Pflegestufe 1 suchen, meinen Sie Pflegegrad 1. Die Leistungen sind identisch. Bei Putzfrauhh finden Sie Haushaltshilfen die mit allen Pflegekassen abrechnen können.

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Pflegegrad 1 Haushaltshilfe – der Entlastungsbetrag erklärt
Der Entlastungsbetrag ist die wichtigste Finanzierungsquelle für eine Haushaltshilfe bei Pflegegrad 1. Jeder Pflegebedürftige ab Pflegegrad 1 erhält 125 € monatlich – zweckgebunden für entlastende Angebote im Alltag. Eine Haushaltshilfe gehört ausdrücklich dazu.
So nutzen Sie den Entlastungsbetrag Haushaltshilfe Anspruch: Beauftragen Sie einen zugelassenen Dienstleister (wie Putzfrauhh) oder eine nach Landesrecht anerkannte Person. Die Rechnung reichen Sie bei Ihrer Pflegekasse ein – bei AOK, TK, Barmer oder DAK geht das oft per App oder Online-Portal.
Rechenbeispiel: 125 € pro Monat entsprechen bei einem Stundensatz von 15 € etwa 8 Stunden Haushaltshilfe monatlich. Das reicht für wöchentlich 2 Stunden Unterstützung beim Einkaufen, Kochen oder Aufräumen. Nicht genutzte Beträge können bis zum 30. Juni des Folgejahres angespart werden – so sind auch größere Einsätze finanzierbar.
Tipp: Pflegestufe 1 Haushaltshilfe (alter Begriff für Pflegegrad 1) und Pflegegrad 1 Haushaltshilfe durch Angehörige ist eingeschränkt möglich. Angehörige können als Entlastungshelfer tätig werden, wenn sie eine Schulung nachweisen und nicht im selben Haushalt leben. Die Regeln variieren je nach Bundesland.
Pflegegrad 2 und 3 – zusätzliche Leistungen für Haushaltshilfe
Ab Pflegegrad 2 Haushaltshilfe bzw. Pflegegrad 3 Haushaltshilfe stehen Ihnen deutlich mehr Mittel zur Verfügung. Neben dem Entlastungsbetrag (125 €) können Sie Pflegesachleistungen für die Haushaltshilfe einsetzen – das sind bei Pflegegrad 2 bis zu 761 € monatlich, bei Pflegegrad 3 sogar bis zu 1.432 €.
Voraussetzung: Die Haushaltshilfe muss von einem zugelassenen Pflegedienst oder einer anerkannten Einzelperson erbracht werden. Putzfrauhh arbeitet mit Fachkräften zusammen die Pflegesachleistungen Haushaltshilfe und Verhinderungspflege Haushaltshilfe direkt mit Ihrer Pflegekasse abrechnen können.
Zusätzlich steht Ihnen die Verhinderungspflege zu: Wenn Ihre reguläre Pflegeperson verhindert ist (Urlaub, Krankheit), übernimmt die Pflegekasse bis zu 1.612 € pro Jahr für eine Ersatz-Haushaltshilfe. Diese Leistung gibt es ab Pflegegrad 2.
Die Haushaltshilfe bei Pflegegrad 2 und Haushaltshilfe bei Pflegegrad 3 kann so umfangreich sein, dass eine tägliche Unterstützung möglich ist. Viele Senioren kombinieren Entlastungsbetrag, Pflegesachleistungen und Verhinderungspflege – so kommen sie auf eine lückenlose Versorgung im eigenen Zuhause.
Haushaltshilfe nach Pflegegrad – Leistungen im Überblick
| Pflegegrad | Entlastungsbetrag | Pflegesachleistungen | Verhinderungspflege | Gesamt möglich |
|---|---|---|---|---|
| Pflegegrad 1 | 125 €/Monat | – | – | 125 €/Monat |
| Pflegegrad 2 | 125 €/Monat | 761 €/Monat | 1.612 €/Jahr | Bis 886 €/Monat |
| Pflegegrad 3 | 125 €/Monat | 1.432 €/Monat | 1.612 €/Jahr | Bis 1.557 €/Monat |
| Pflegegrad 4 | 125 €/Monat | 1.778 €/Monat | 1.612 €/Jahr | Bis 1.903 €/Monat |
| Pflegegrad 5 | 125 €/Monat | 2.200 €/Monat | 1.612 €/Jahr | Bis 2.325 €/Monat |
Stand 2026. Pflegesachleistungen nur bei zugelassenen Dienstleistern. Verhinderungspflege ab Pflegegrad 2.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Entlastungsbetrag: 125 € monatlich ab Pflegegrad 1 – für Haushaltshilfe nutzbar
- Pflegesachleistungen ab Pflegegrad 2: 761 € (PG2) bis 2.200 € (PG5) monatlich
- Verhinderungspflege: bis zu 1.612 € jährlich ab Pflegegrad 2
- Nicht genutzte Entlastungsbeträge verfallen erst am 30. Juni des Folgejahres
- Pflegestufe = alter Begriff, seit 2017 ersetzt durch Pflegegrad
- Haushaltshilfe durch Angehörige bei Pflegegrad 1 unter bestimmten Bedingungen möglich
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Haushaltshilfe findenHäufig gestellte Fragen
Bekomme ich mit Pflegegrad 1 eine Haushaltshilfe?
Ja. Ab Pflegegrad 1 erhalten Sie den Entlastungsbetrag von 125 € monatlich. Damit finanzieren Sie eine Haushaltshilfe für Einkaufen, Kochen, Putzen oder Wäsche. Den Betrag können Sie bis zum 30. Juni des Folgejahres ansparen.
Was steht mir bei Pflegegrad 2 für Haushaltshilfe zu?
Bei Pflegegrad 2 erhalten Sie 125 € Entlastungsbetrag plus bis zu 761 € Pflegesachleistungen monatlich. Zusätzlich 1.612 € Verhinderungspflege pro Jahr. Damit ist eine umfangreiche Haushaltshilfe finanzierbar.
Zahlt die Pflegekasse eine Haushaltshilfe?
Ja. Die Pflegekasse finanziert Haushaltshilfe über den Entlastungsbetrag (ab Pflegegrad 1) und Pflegesachleistungen (ab Pflegegrad 2). Voraussetzung: ein anerkannter Pflegegrad und ein zugelassener Dienstleister.
Was ist der Entlastungsbetrag für Haushaltshilfe?
125 € monatlich, zweckgebunden für entlastende Angebote im Alltag. Haushaltshilfe gehört ausdrücklich dazu. Gilt ab Pflegegrad 1. Nicht genutzte Beträge verfallen erst am 30. Juni des Folgejahres.
Kann eine Haushaltshilfe bei Pflegegrad 3 täglich kommen?
Ja. Bei Pflegegrad 3 stehen bis zu 1.557 € monatlich zur Verfügung (Entlastungsbetrag + Pflegesachleistungen). Damit ist eine tägliche Haushaltshilfe von 2 bis 3 Stunden finanzierbar.
Ist Haushaltshilfe Pflegestufe 1 das gleiche wie Pflegegrad 1?
Ja. Der Begriff Pflegestufe wurde 2017 durch Pflegegrad ersetzt. Wenn Sie nach Haushaltshilfe Pflegestufe 1 suchen, ist Pflegegrad 1 gemeint. Die Leistungen sind identisch: 125 € Entlastungsbetrag monatlich.
Kann ein Angehöriger die Haushaltshilfe bei Pflegegrad 1 übernehmen?
Eingeschränkt. Angehörige können als Entlastungshelfer tätig werden, wenn sie eine Schulung nachweisen und nicht im selben Haushalt leben. Die genauen Regeln variieren je nach Bundesland und Pflegekasse.